Mit ihrer Heizung wollen Sie Ihr Haus erwärmen, nicht gleich den ganzen Planeten. Stimmt doch, oder? Wer jetzt auf umweltfreundliche Energietechnik umsteigt, reagiert keinen Tag zu früh. Schließlich sind die Ziele ambitioniert: Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen von aktuell ca. 120 Mio. Tonnen auf 67 Mio. Tonnen pro Jahr sinken. So sieht es das Klimaschutzgesetz vor. Die Bundesregierung will entsprechende Anreize setzen und löst mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, die bisherige Vielzahl verschiedener Förderprogramme ab.
Die BEG besteht aus den drei Teilprogrammen Einzelmaßnahmen (BEG EM) Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG), die jeweils in der Zuschuss- und Kreditvariante angeboten werden.
Bereits im Januar 2021 ist die neue Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestartet, die Fördersätze für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizungsanlage zur Verfügung stellt. Seit dem 1. Juli 2021 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderangebote für den Neubau und die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie ergänzend zu den Angeboten des BAFA eine Kreditvariante für Einzelmaßnahmen.
Mit der BEG wurde eine einheitliche Förderstruktur für Wohngebäude und Nichtwohngebäude geschaffen, die Maßnahmen zur Energieeffizienz und erneuerbare Energien unter einem Dach vereint. Eine neue Kategorie in der BEG ist die „Erneuerbare-Energien- Klasse (EE-Klasse)“, die erreicht wird, wenn beim Einbau einer neuen Heizungsanlage mindestens 55 % der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen.
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